GEHE I-POINT

Allgemeine Geschäftsbedingungen GEHE Industrie POINT

§ 1  Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die Nutzung der Plattform GEHE Industrie POINT (nachfolgend: „GIP “) unter http://www.gehe-industriepoint.de. GIP ist eine Informations- und Serviceplattform, welche von der Alliance Healthcare Deutschland GmbH (nachfolgend: „AHD“) pharmazeutischen Unternehmen zur Verfügung gestellt wird.


§ 2  Zulassung zu GIP

Zur Zulassung berechtigt sind ausschließlich pharmazeutische Unternehmen, mit denen ein Nutzungsvertrag abgeschlossen ist.


§ 3  Vertragsschluss - Testnutzung

  1. Die Übergabe eines ganz oder zum Teil ausgefüllten Anmeldeformulars für GIP durch GEHE an das im Anmeldeformular genannte pharmazeutische Unternehmen per Post, per E-Mail oder im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Jahresvereinbarung stellt ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags dar. Durch die  Übermittlung des unterschriebenen Anmeldeformulars durch das pharmazeutische Unternehmen an AHD kommt der Nutzungsvertrag zustande. AHD  wird dem pharmazeutischen Unternehmen rechtzeitig vor dem Nutzungsbeginn eine E-Mail mit Anmeldedaten und Passwort zukommen lassen. Das pharmazeutische Unternehmen, mit welchem ein Nutzungsvertrag zustande kommt, wird nachfolgend „Nutzer“ genannt.
  2. Die pharmazeutischen Unternehmen haben die Möglichkeit bei AHD vor einem Vertragsschluss einen Testzugang für GIP zu erhalten. Der diesbezügliche Vertragsschluss kommt wie in dem vorhergehenden Absatz beschrieben zustande, wobei das pharmazeutische Unternehmen seine Wahl im Anmeldeformular entsprechend kennzeichnet. Nach Ablauf der Laufzeit endet das Nutzungsverhältnis für den Testzugang automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf. Die Regelungen dieser AGB gelten mit Ausnahme von § 5 für die Testnutzung entsprechend.


§ 4  Art und Umfang der Leistung

  1. AHD stellt dem Nutzer auf GIP verschiedenen Informationen über die Produkte des Nutzers zur Verfügung. Im Rahmen des Moduls „Supply Chain“ kann der Nutzer Einsicht nehmen in die Anzahl der an AHD gelieferten Produkte sowie die Pünktlichkeit und Vollständigkeit der Lieferungen. Im Rahmen des Moduls „Abverkauf“ kann der Nutzer sich über das Einkaufsverhalten der Apotheken bezüglich seines Produkts informieren.
  2. AHD stellt dem Nutzer auch Point of Sale-Daten (nachfolgend: „POS-Daten“) seiner Kunden  in anonymisierte Form zur Verfügung. Der Nutzer kann sich über den Verkauf der eigenen Produkte und den Verkauf von Wettbewerbsprodukten anderer pharmazeutischer Unternehmen in den Apotheken informieren. Dies beinhaltet z.B. Lagermengen in den Apotheken, Verkaufsmengen an die Endverbraucher, Distributionsquoten.
  3. AHD bietet zudem Informationen über die in den letzten sechs Monaten neu eingeführten eigenen Produkte sowie über Marketingmaßnahmen von AHD an.
  4. Die Zurverfügungstellung apothekenbezogener Informationen erfolgt unter Beachtung der datenschutz- und sozialrechtlichen Grenzen.
  5. Informationen über Konditionen, z.B. Einkaufspreise, Verkaufspreise und Rabatte, werden dem Nutzer nicht zur Verfügung gestellt.
  6. Der Umfang der Nutzungsberechtigung sowie die Nutzungsdauer von GIP werden zwischen AHD und dem Nutzer im Rahmen des in § 3 dieser AGB beschriebenen Vertragsschlusses vereinbart.


§ 5  Vertragslaufzeit – Kündigung

  1. Die Laufzeit des Nutzungsvertrages vereinbaren die Parteien im Rahmen des in § 3 dieser AGB beschriebenen Vertragsschlusses  (nachfolgend: „vereinbarte Laufzeit“).
  2. Der Nutzungsvertrag verlängert sich immer wieder automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, maximal jedoch jeweils um 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei vorher schriftlich unter Beachtung der folgenden Kündigungsfristen gekündigt wird:
    1. Vereinbarte Laufzeit ≤ 5 Monate: Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der Laufzeit
    2. Vereinbarte Laufzeit von 6 bis 8 Monaten: Kündigungsfrist 2 Monat zum Ende der Laufzeit
    3. Vereinbarte Laufzeit ≥ 9 Monate: Kündigungsfrist 3 Monaten zum Ende der Laufzeit  
  3. Das Recht beider Parteien, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Dies ist insbesondere, aber nicht abschließend, für beide Seiten der Fall, wenn mindestens einer Partei die Fortführung dieser Vereinbarung im Ganzen oder in Teilen gerichtlich oder behördlich untersagt wird. Bei Ausspruch einer außerordentlichen, vom Nutzer verschuldeten Kündigung durch AHD ist AHD berechtigt, den Zugang zu GIP sofort zu sperren.


§ 6  Nutzungsentgelt

Für die Nutzung von GIP fällt eine monatliche Nutzungsgebühr an, deren Höhe AHD und der Nutzer im Rahmen des in § 3 dieser AGB beschriebenen Vertragsschlusses vereinbaren.


§ 7 Passwort – Informationspflichten

  1. Jeder Nutzer erhält mit der Zulassung zu GIP durch AHD ein Passwort und einen Benutzernamen zugewiesen. Auf der Startseite muss sich der Nutzer unter dem GIP-Login einloggen, um GIP nutzen zu können. Der Nutzer kann das Passwort jederzeit unter „Mein Konto“ ändern.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, die im Rahmen der Anmeldung auf dem Anmeldeformular abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Sofern sich Daten, insbesondere die E-Mail-Adresse, ändern, ist der Nutzer verpflichtet, AHD diese Änderung unverzüglich mitzuteilen. Gibt der Nutzer von vornherein falsche oder unvollständige Daten an, ist AHD berechtigt, soweit überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Das Passwort ist durch den Nutzer geheim zu halten. Jede Weitergabe an Dritte, d.h. an Personen, die nicht in dem nutzungsberechtigten Unternehmen angestellt sind oder dieses organschaftlich vertreten, ist untersagt und stellt eine erhebliche Verletzung dieses Vertrages dar.
  4. Verlässt ein Mitarbeiter, dem das Passwort bekannt ist, das nutzungsberechtigte Unternehmen, muss dieses das Passwort unverzüglich ändern, damit kein unbefugter Zugriff auf GIP erfolgt. Die Änderung des Passwortes muss innerhalb dem nutzungsberechtigten Unternehmen entsprechend kommuniziert werden.


§ 8  Haftung

  1. Sofern AHD dem Nutzer Informationen zur Verfügung stellt, die aus der Sphäre Dritter (Apotheken) stammen (POS-Daten gemäß § 4 Nr. 2 dieser AGB), übernimmt AHD keine Gewähr für die Richtigkeit der übermittelten Informationen. AHD ist aber stets bemüht, dass die übermittelten Informationen richtig sind und überprüft die von den Apotheken eingegangen Informationen im Rahmen einer Extremwertbewertung. Zudem veröffentlicht AHD nur Daten von Apotheken, die zuvor einer Plausibilitätsprüfung unterzogen wurden.
  2. AHD wird bei der Verarbeitung stets die jüngsten verfügbaren Informationen verwenden. Da es aufgrund technischer Defekte, Nach- oder Spätmeldungen durch die Apotheken zu Abweichungen zwischen übermittelten Informationen tatsächlichem Status quo kommen, übernimmt AHD keine Gewähr für die Aktualität der übermittelten Informationen.
  3. AHD haftet auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des
    § 284 BGB (nachfolgend: „Schadensersatz“) wegen vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränkt, die AHD bei Vertragsschluss auf Grund von für AHD erkennbaren Umstände hätte voraussehen müssen, soweit nicht Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Übernahme einer Garantie oder eine Beschaffungsrisikos, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
  5. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.


§ 9  Verfügbarkeit

  1. GIP wird dem Nutzer unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann von AHD nicht gewährleistet werden. AHD bemüht sich jedoch GIP möglichst konstant verfügbar zu halten.
  2. GIP kann während der Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten gelegentlich für kurze Zeiten nicht zur Verfügung stehen. AHD wird sich bemühen, dass diese Wartungsarbeiten, sofern möglich, nicht zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr stattfinden.
  3. AHD haftet ferner nicht dafür, dass GIP für den Nutzer infolge von Störungen in den öffentlichen Leitungsnetzen nicht verfügbar ist.


§ 10  Schutzrechte - Nutzungsrechte

  1. Durch die Mitteilung der Informationen durch AHD werden dem Nutzer keinerlei gewerblichen Schutzrechte eingeräumt. Sämtliche gewerblichen Schutzrechte verblieben bei AHD. Dies umfasst insbesondere die Rechte an den enthaltenen Markenzeichen und die Urheberrechte an den einzelnen Informationen, sei es einzeln oder in ihrer jeweiligen Zusammenstellung.
  2. AHD räumt dem Nutzer an den Informationen ein einfaches, widerrufliches, auf die Zeit der Nutzung von GIP befristetes Recht ein, die übermittelten Informationen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch, d.h. die zur Verfügung gestellten Informationen zu dem eigenen Informationszweck zu verwerten, zu nutzen. Eine Vervielfältigung der Informationen, sowie jede Weitergabe an Dritte sind von dem Nutzungsrecht ausdrücklich nicht umfasst und sind dem Nutzer untersagt.


§ 11  Geheimhaltung 

  1. „Vertrauliche Information“ im Sinne dieses § 11 sind
  1. alle Information, die AHD dem Nutzer im Rahmen von GIP zugänglich macht
  2. jede Information über das Vorhandensein des Nutzungsvertrages.
  1. Der Nutzer verpflichtet sich sämtliche Vertraulichen Informationen geheim zu halten und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jede unzulässige Offenlegung und Verwendung Vertraulicher Informationen zu verhindern.
    Er wird die Zahl seiner Mitarbeiter, die Zugang zu Vertraulichen Informationen erhalten, auf das erforderliche Minimum begrenzen. Es wird die Vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern offen legen, d.h. nur diesen Passwort und Anmeldedaten zur Verfügung stellen, die ihrerseits in einer den Bestimmungen dieser Regelung entsprechenden Weise zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
  2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß vorstehendem Absatz erstreckt sich über die Laufzeit des Nutzungsvertrages hinaus.
  3. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungsvereinbarung sind Informationen
    1. die zur Zeit Ihrer Mitteilung an den Nutzer bereits offen- oder allgemeinkundig waren;
    2. die zur Zeit der Offenbarung der anderen Partei bereits bekannt waren;
    3. die nachträglich offen oder allgemeinkundig werden, ohne dass den Nutzer hieran ein Verschulden trifft;
    4. bezüglich derer die Geschäftsführung von AHD zuvor ausdrücklich, schriftlich zugestimmt hat;
    5. die dem Nutzer von einem hierzu berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht werden oder
    6. deren Bekanntgabe gerichtlich gefordert wird.
  4. Steht fest, dass vertrauliche Informationen aus der Sphäre des Nutzers an Dritte gelangt sind, wird – vorbehaltlich des Gegenbeweises  - eine schuldhafte (zumindest fahrlässige) Verletzung der Geheimhaltungspflicht angenommen.


§ 12  Datenschutz

AHD erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen von GIP unter Beachtung den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie weiteren anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.  


§ 13  Schlussbestimmungen

  1. AHD behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen der AGB vorzunehmen, wenn diese aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründe erforderlich werden und sofern diese unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen beider Vertragsparteien angemessen und zumutbar sind. Die Änderungen werden zum Monatsersten des übernächsten Monats wirksam und gelten als durch den Nutzer genehmigt, wenn der Nutzer nicht bis zu diesem Datum widerspricht. Auf diese Folge wird AHD den Nutzer bei der Bekanntgabe der Änderungen gesondert hinweisen.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis ist Stuttgart.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

 

 

Stand: Juli 2023